An einer kürzlich abgehaltenen Sitzung mit aktiven Routeneinrichter und -sanierer wurden die Richtlinien der IG Klettern Basler Jura zum Routeneinrichten und Sanieren diskutiert und wie folgt festgehalten (Kurzfassung):
- Routensanierungen und Projekte werden der IG Klettern vorab gemeldet
- ein Okay erfolgt auf der Basis vom Felsinventar (Knecht 1999)
- Bei Projekten in neuen Gebieten, die weder im Felsinventar noch in der Fluebibel aufgeführt werden, wird geraten über die lokalen Behörden Abklärungen zu treffen (Zohnenkonformität etc.)
- Routen haben grundsätzlich eine Umlenkung
- Die IG Klettern anerkennt die behördlich geforderte Bewilligungspflicht von Kletterrouten als "nichtforstliche Kleinbauten" nicht.
Die vollständigen Richtlinien können demnächst auf der IG-Homepage unter "Klettergebiete" eingesehen werden.