Nachdem das Solothurner Verwaltungsgericht alle Beschwerden gegen dieses Verbot abgewiesen hat mit der Begründung, die Einsprecher seien nicht dazu legitimiert, hat die IG Klettern Basler Jura mögliche weitere Schritte geprüft und abgewogen. Dazu gehörte auch einen Weiterzug des Verdikts an das Bundesgericht. Dieser Schritt wurde nun eingeleitet. Warum:

Es war ein riesiger Kraftakt die nun laufende Beschwerde vor Bundesgericht zu bringen und ein Erfolg ist nicht garantiert.
Es kommt der Tag, an dem wieder eine Gruppierung oder einzelne Kletterer vor der Entscheidung stehen, sich gegen ein Kletterverbot zu wehren. Dann ist es gut zu wissen, ob und welche juristischen Möglichkeiten bestehen. Sollte die Beschwerde vom Bundesgericht abgelehnt werden wird für die Zukunft klar: Kletterverbote müssen mit anderen Mitteln verhindert werden.

Auch stellt sich die Frage, inwieweit sich dann eine IG Klettern ausser über das Routeneinrichten oder Sanieren von Klettergebieten überhaupt rechtfertigen lässt, wenn sie in hoheitlichen Konsultativverfahren beteiligt wird, aber bei Kritik oder gar Ablehnung von Verfahrensergebnissen nicht die dazu nötigen Schritte einleiten kann. Auch hier kann das Endergebnis eines Bundesgerichtsentscheides, eine direkte Auswirkung auf die Arbeitsweise einer IG Klettern haben.

Gespannt warten wir von der IG Klettern Basler Jura den Entscheid vom Bundesgericht ab und hoffen, dass auf die Beschwerde eingetreten wird und die Beschwerde vom Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn neu geprüft und auf die inhaltlichen Forderungen eingegangen werden muss.